Vergütung

Die Vergütung anwaltlicher Tätigkeit ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Das Gesetz sieht mehrere Gebührenarten vor, zum einen Fest- zum anderen Rahmengebühren. Festgebühren fallen u.a. im Zivil- und Verwaltungsrecht im gerichtlichen Verfahren an. Rahmengebühren sind für alle außergerichtliche Tätigkeiten und vor allem auf den Gebieten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und auch des Sozialrechts vorgesehen.
Welche Kosten in Ihrem konkreten Einzelfall für Sie entstehen, ob diese ggf. von einer Rechtsschutzversicherung oder von der Gegenseite zu tragen sind und welche Kostenrisiken im ungünstigsten Fall bestehen, werde ich Ihnen gleich beim ersten Gespräch erläutern.
Die konkrete Höhe der Rahmengebühren in Zivilsachen beispielsweise ist von zwei Faktoren abhängig: zum einen dem Gegenstandswert (bei Forderungsangelegenheiten ist das die Höhe der Forderung), der den Rahmen der Gebührenhöhe bestimmt. Sodann ist die jeweils angemessene Gebühr gemäß § 14 RVG – wie stets bei allen Rahmengebühren – im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Wenn sich meine Tätigkeit für Sie auf ein ausführliches Beratungsgespräch beschränkt, welches sowohl die Klärung des Sachverhalts als auch eine Beratung über die Vorgehensweise sowie Chancen und Risiken umfasst, belaufen sich die Gebühren je nach Schwierigkeit und Umfang auf einen Betrag zwischen 50,00 € (inkl. Umsatzsteuer) bis zur gesetzlich bestimmten Höchstgrenze für Verbraucher von maximal 226,10 € inkl. Umsatzsteuer.
Im übrigen sieht das Gesetz auch in vielen Fällen und Bereichen vor, dass die Gebühren zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten im Einzelnen ausgehandelt und vereinbart werden können, was im Einzelfall für beide Seiten eine angemessenere Art der Vergütung darstellen kann.

Für einen ersten Überblick der Kosten eines zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens verweise ich auf den Kostenrechner.
Weiteres zu den Grundlagen der Gebührenberechnung bietet die Bundesrechtsanwaltskammer.
Bei geringem Einkommen oder hohen Belastungen können Sie möglicherweise Beratungshilfe für den außergerichtlichen  oder Prozesskostenhilfe für den gerichtlichen Bereich in Anspruch nehmen, so dass – im Rahmen der Beratungshilfe – die Erstberatung (einschließlich evtl. erforderlicher außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit) für Sie lediglich 15,00 € an Kosten anfallen, die im Einzelfall auch erlassen werden können. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt neben geringem Einkommen oder hohen Belastungen auch eine hinreichende Erfolgsaussicht voraus. Bei Gewährung von Prozesskostenhilfe kann die anwaltliche Vertretung für Sie ganz oder teilweise kostenlos sein.