Verkehrsrecht

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Münster – Ihr Anwalt für Unfallrecht in Münster

Mit dem Verkehrsrecht hat praktisch jeder täglich zu tun. Es ist nicht nur der Unfall als Autofahrer, Radfahrer, E-Biker oder Fußgänger, der jedem passieren kann – als Unfallopfer / Geschädigter oder als Verursacher. Es ist auch das Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldrecht), das auch jeden betreffen kann… die rote Ampel überfahren, zu schnell gefahren und geblitzt worden, Abstandsverstoß, Fahren unter Alkohol etc. und natürlich auch das Strafrecht, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Alkoholfahrt usw.

Wenn Sie Beratung oder Hilfe brauchen zu einer verkehrsrechtlichen Frage: Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Münster – Rufen Sie mich für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung einfach an.

Im Fall eines unverschuldeten Unfalls muss übrigens die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten übernehmen. Für Sie bleibt die Regulierung dann vollständig kostenlos!

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Verkehrsunfallrecht / Unfallregulierung

  • „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschauberere Entwicklung der Schadenpositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. vom 02.12.2014, 22 U 171/13 OLG Frankfurt)

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall? Ihr Auto / E-Bike / Fahrrad / E-Roller / Motorrad wurde beschädigt, Sie wurden verletzt? Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Was steht Ihnen genau zu? Welche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haben Sie? Was müssen Sie konkret tun? Was benötigen Sie für die Unfallregulierung? Wie und in welcher Höhe können Sie Schmerzensgeld verlangen? Als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Münster setzte ich Ihre Ansprüche durch.

Hat die gegnerische Versicherung ihre Ansprüche nur zum Teil reguliert, aber beispielsweise Gutachterkosten gekürzt, Ihnen ein Prüfgutachten übersandt, in dem Ihre Ansprüche auf Reparaturkosten gekürzt werden, wurde Ihnen ein höheres Restwertangebot gemacht?

Rufen Sie mich nach einem Verkehrsunfall gern für eine telefonische kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten vollständig übernehmen. Im Falle des Vorwurfs einer (Teil-) schuld empfiehlt es sich ohnehin, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

Wichtig: Lassen Sie sich keinesfalls vorschnell auf irgendwelche Angebote des Gegners oder auf Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung ein! Bedenken Sie: das Interesse der gegnerischen Versicherung ist es nicht, Sie bestmöglich zu entschädigen, sondern Ihnen möglichst wenig Geld zu bezahlen und nach Möglichkeit Ihre Ansprüche zu kürzen! Lassen Sie sich keinesfalls zu irgendwelchen Vereinbarungen drängen. Sie haben einen Anspruch darauf, in Ruhe und mit rechtlichem Rat Entscheidungen zu treffen!

Einige hilfreiche Tipps für Ihr Verhalten unmittelbar nach einem Verkehrsunfall finden Sie hier in meinem Flyer „Was tun nach einem Verkehrsunfall„.

Broschüre: Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Wichtig: In aller Regel hat der schuldige Unfallgegner die Kosten für Ihren Anwalt zu bezahlen.

Sachschäden

Als Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten Ihres Pkw, Motorades, E-Bike, Fahrrades, Elektrorollers und genauso auch Anspruch auf Schadenersatz für sonstige Dinge, die durch den Unfall beschädigt wurden, wie Kleidung, Brille, Fahrradhelm oder beim Autounfall beschädigte Ladung.

Zum Nachweis des Schadens reicht bei kleineren Schäden oftmals ein Foto und ein Kostenvoranschlag. Bei größeren Schäden am Kfz (ab etwa 700 Euro) oder auch hochwertigerem Fahrrad haben Sie Anspruch auf Ersatz der Kosten für ein Sachverständigengutachten. Dabei haben Sie die Wahl, welchen Sachverständigen Sie mit der Begutachtung beauftragen. Sie müssen sich nicht und vor allem sollten Sie sich in aller Regel auch nicht auf einen Gutachter einlassen, den Ihnen die gegnerische Versicherung vorschlägt. Ein Sachverständiger, der im Auftrag der Versicherung tätig wird, wird primär die Interessen der Versicherung im Auge haben. Achten Sie darauf, dass Ihr Sachverständiger wirklich unabhängig ist und nicht direkt oder über einen Verband mit den Versicherungen zusammenarbeitet. Gern unterstütze ich Sie bei der Wahl des Gutachters.

Inzwischen lassen die Versicherungen Kostenvoranschläge und Gutachten fast immer noch durch ein „Prüfgutachten“ , beispielsweise von ControlExpert, Dekra, TüV „prüfen“, was praktisch immer zu Kürzungen Ihrer Ansprüche führt. Meistens sind diese Kürzungen aber nicht gerechtfertigt, teils vollkommen willkürlich!

Nach der Feststellung der Schadenhöhe müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern können auch die kalkulierten, fiktiven Reparaturkosten verlangen, allerdings dann nur die Nettobeträge ohne Umsatzsteuer. Wenn Sie reparieren lassen wollen, haben Sie die freie Wahl, welche Werkstatt Sie beauftragen. Sie müssen sich nicht auf irgendwelche Vorschläge der gegnerischen Versicherung einlassen.

Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens, wenn also die Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert) höher ist als der Reparaturaufwand, besteht grundsätzlich nur Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwandes. Allerdings gibt es hier zahlreiche Ausnahmen und Besonderheiten, bspw. können Sie unter Umständen den Wiederbeschaffungswert in ungekürzter Höhe verlangen, wenn Ihr beschädigtes Auto zwar rechnerisch einen Totalschaden erlitten hat, tatsächlich (technisch) aber verkehrsicher fahrfähig ist und ggf. nachweislich das Fahrzeug mindestens ein halbes Jahr weiter nutzen.

Musste Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten und ggf. Standgebühren.

Für die Dauer der Suche nach einem Ersatzfahrzeug im Totalschadensfalle oder für die Reparaturdauer haben sie Anspruch auf die Kosten für einen Mietwagen oder Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung (übrigens gilt dies nach der Rechtsprechung einiger Gerichte auch für Fahrräder).

Sie haben auch Anspruch auf Ersatz einer sog. Kostenpauschale, die in aller Regel mit 25,00 € anzusetzen ist.

Schließlich sind die Gebühren Ihres Rechtsanwalts von der Versicherung des schuldigen Unfallgegners zu tragen! Auf Sie kommen also keinerlei Kosten zu, wenn der Unfallgegner zu 100 % haftet.

Personenschäden

Wenn Sie selbst durch einen Unfall mit dem Pkw / Motorrad / E-Bike / Fahrrad / E-Roller oder als Fußgänger verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Ersatz sämtlicher mit der Verletzung ursächlich zusammenhängender Schäden, durch die Behandlung entstehender Kosten wie Behandlungskosten im Krankenhaus, beim Arzt, Zuzahlungen für Rettungswagen / Krankenwagen oder auch Taxikosten zum Arzt / Krankenhaus, Zuzahlungen für Medikamente oder physiotherapeutische Behandlungen, für Heil- und Hilfsmittel etc.

Sie haben auch und vor allem Anspruch auf Schmerzensgeld, dessen Höhe sich nach Art, Umfang und Schwere der Verletzung, Dauer und Art der Behandlung richtet. Insbesondere die Frage nach einer dauerhaften Beeinträchtigung, nach erlittenen Schmerzen, nach Behandlungsaufwand spielen eine Rolle aber auch das Verhalten des Schädigers unmittelbar im Zusammenhang mit dem eigentlichen Geschehen (grob fahrlässiges, leichtsinniges Verhalten oder einfache Fahrlässigkeit), das Regulierungsverhalten der eintrittspflichtigen Versicherung (zögerliche Bearbeitung) sind Faktoren, die bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes von entscheidender Bedeutung sind.

Die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes lässt sich daher nicht schematisch bestimmen, sondern muss im jeweiligen Einzelfall bestimmt werden. Dies geschieht durch die Heranziehung von sog. Schmerzensgeldtabellen. Schmerzensgeldtabellen sind Sammlungen von Gerichtsurteilen, bei denen anhand der dargestellten Verletzungen, der Heilungsverläufe und sonstigen Faktoren ein ungefährer Vergleich und damit eine Abschätzung einer realistischen Höhe des Schmerzensgeldes eines konkreten Falles möglich ist. (Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 18.10.2018, 22 U 97/16, zur Ermittlung der Höhe des Schmerzensgeldes einen neuen und anderen Weg beschritten, um die Höhe des Schmerzensgeldes objektiv bestimmen zu können, wozu ich noch berichten werde.)

Bei schweren Verletzungen haben Sie weitergehende Ansprüche wie Ersatz von Haushaltsführungsschaden, Ersatz von Verdienstausfall, Kostenersatz für Heilkuren o.ä., Kostenersatz für erforderliche Hilfsmittel etc., kurz Sie haben Anspruch auf Ersatz sämtlicher unfallbedingter Aufwendungen.

Bußgeldrecht / Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht / Verkehrsstrafrecht

Wenn Ihnen ein Bußgeldverfahren droht, wenn Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben oder Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil Sie geblitzt wurden,  zu schnell oder bei rot über die Ampel oder alkoholisiert gefahren sein sollen oder Sie Ihr Handy während der Fahrt benutzt haben sollen oder Ihnen sogar eine strafrechtliche Verfolgung droht wegen Unfallflucht, Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Körperverletzung bei einem Unfall. Aus welchem Grunde auch immer:  Setzen Sie sich so früh wie möglich mit mir in Verbindung. Nehmen Sie keinesfalls selbst Kontakt zur Polizei / Staatsanwaltschaft oder zur Ordnungsbehörde auf. Machen Sie vor anwaltlicher Rücksprache keine Angaben gegenüber der Polizei oder einer anderen Behörde. Ich berate Sie gern über Chancen und Aussichten, vor allem auch Möglichkeiten, ob und wie Sie sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat zur Wehr setzen können und sollten, wann und wie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden kann, wie möglicherweise Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug verhindert werden können.

Voraussetzung für eine weitere seriöse Beratung ist es auf jeden Fall, dass ich zunächst Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde für Sie beantrage und – falls bereits ein Bußgeldbescheid ergangen ist – Einspruch für Sie einlege. Wenn die Ermittlungsakte von der Bußgeldbehörde oder der Staatsanwaltschaft vorliegt kann im Einzelnen über das weitere Vorgehen gesprochen werden.

Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog zum Stand Oktober 2021 einschließlich Angabe der Punkte.

Zum Verkehrsrecht zählen auch noch weitere Themen, wie der Autokauf und -verkauf  und Kfz-Reparaturen mit Fragen zu Gewährleistung, Sachmängelhaftung, Rücktritt, Minderung und Garantie etc., Versicherungsverträge im Bereich Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung.

Vor allem ist auch beim Verkehrsrecht jeder Fall unterschiedlich. Auch das Verkehrsrecht lässt sich nicht einfach schematisch bearbeiten, mit einfachen und schnellen Antworten. Jeder Einzelfall ist anders. Die konkreten Umstände des Einzelfalles sind nicht nur im Schadenersatzrecht bei Verkehrsunfällen sondern auch und insbesondere im Bußgeldrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrs-Strafrecht ganz entscheidend, beispielsweise bei Unfallflucht.