Krankenhausrecht

Krankenhausrecht

Krankenhausrecht ist kein fest umrissenes Rechtsgebiet, sondern umfasst praktisch alle denkbaren Rechtsgebiete vom Arbeitsrecht über Baurecht, Patientenrecht etc. bis hin zum Strafrecht.

Mein Schwerpunkttätigkeit in diesem Bereich liegt in der Forderungsdurchsetzung für Behandlungsleistungen von Krankenhäusern gegen Kostenträger, insbesondere Krankenkassen, sowie Selbstzahler.

Die Forderungsdurchsetzung gegen Krankenkassen/Unfallversicherungsträger geschieht in aller Regel über ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Forderungen gegen Privatzahler werden meist zunächst versucht, mittels anwaltlichen Mahnschreibens durchzusetzen. Bleibt dies erfolglos wird auch hier der gerichtliche Weg eingeschlagen, sei es durch gerichtliches Mahnverfahren oder mittels Klage.

Bei der Bearbeitung von Krankenhausrechtsangelegenheiten kommen mir die durch eine Ausbildung zum Rettungssanitäter erworbenen medizinischen Grundkenntnisse zugute.