Forderungseinzug / Forderungsabwehr / Inkasso / Zwangsvollstreckung

Inkasso / Forderungseinzug / Forderungsabwehr / Zwangsvollstreckungsrecht

Inkasso / Forderungseinzug

Sie haben etwas verkauft und geliefert oder verschickt / Sie haben die vereinbarte Dienstleistung erbracht – der Käufer / Auftraggeber bezahlt aber nicht? Sie haben Geld verliehen, ein Darlehen vereinbart und warten vergeblich auf die Rückzahlung? Ihnen schuldet jemand Geld, sei es privat oder als Unternehmer, Ihr Schuldner vertröstet Sie ständig, dennoch kommt kein Geld?

Rufen Sie mich an – ich helfe Ihnen gern, Ihre Forderung durchzusetzen.

Dabei gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten:

  • erstens hilft oft bereits ein anwaltliches Mahnschreiben, mit dem der Forderung der notwendige Nachdruck verliehen wird. Führt dies nicht bereits zum Erfolg, kann
  • zweitens ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Dies ist vergleichsweise kostengünstig und geht sehr schnell, um damit einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Titel zu erwirken. Widerspricht der Schuldner im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens oder ist von Beginn an mit Einwendungen des Schuldners zu rechnen, ist
  • drittens ein reguläres gerichtliches Klageverfahren durchzuführen.

Zum genauen Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens verweise ich auf mein Experteninterview bei 123recht.de https://www.123recht.de/ratgeber/experteninterviews/Der-Vollstreckungsbescheid-__a159529.html

Welcher Weg den größten und schnellsten Erfolg verspricht muss im Einzelfall abgewogen und entschieden werden. Wenn gewünscht, kann ich Ihnen erläutern, welche Gründe im Einzelnen für oder gegen ein bestimmtes Vorgehen sprechen.

Die Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten hat grundsätzlich der Schuldner zu tragen, vorausgesetzt, er befindet sich mit der Zahlung in Verzug oder ist aus anderen Gründen, bspw. zum Schadenersatz verpflichtet.

Wenn Sie selbst Unternehmer sind, berate ich Sie auch gern umfassend darüber, welche Anforderungen an die Fälligkeit einer Forderung, die Rechnungsstellung, Verzugseintritt etc. berücksichtigt werden müssen und wie Sie Forderungsausfälle vermeiden.

Zwangsvollstreckungsrecht

Wenn Sie über eine Geldforderung gegen den Schuldner einen vollstreckbaren Titel (bspw. ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid) erstritten oder erwirkt haben und der Schuldner dennoch nicht bezahlt, müssen Sie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einleiten. Es gibt unterschiedliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die zum Erfolg führen können: Mobiliarvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung oder Kontopfändung  oder die Pfändung von anderen Forderungen sind die häufigsten Maßnahmen. Welcher Weg der Zwangsvollstreckung die besten Erfolgschancen verspricht, ist abhängig vom Einzelfall.

Haben Sie keine Geldforderung erstritten sondern ein Urteil erwirkt, durch das Ihr Gegner zu einer  Handlung oder Unterlassung verpflichtet ist, beispielsweise zu einer Auskunft über Vermögensverhältnisse, erfolgt die Zwangsvollstreckung in Form der (gerichtlichen) Festsetzung und Vollstreckung von Zwangsgeld oder sogar Zwangshaft. Auch hier muss im Einzelfall abgewogen werden, welche Maßnahme zum Erfolg führt.

Die Zwangsvollstreckung im Zivilrecht erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag bzw. Auftrag des Gläubigers.

Forderungsabwehr

Forderungsabwehr

Ich berate Sie natürlich auch gern, wenn Sie einer Forderung ausgesetzt sind, die gar nicht oder nicht im verlangten Umfang besteht und berate Sie, wie sich am besten dagegen wehren können.

Oft werden Forderungen auch durch Inkasso – Dienstleiter geltend gemacht. Dabei ist besondere Vorsicht geboten: es gibt betrügerische Inkassofirmen, die Forderungen durchzusetzen versuchen, die gar nicht bestehen. Es gibt Inkassounternehmen, die neben tatsächlich bestehenden Forderungen auch Nebenforderungen verlangen, auf die kein Anspruch besteht.

Es gibt aber durchaus auch seriöse Inkassounternehmen, mit denen beispielsweise  Zahlungsvereinbarungen getroffen werden können  Wenn Sie also einen Brief von einem Inkassodienstleister erhalten, zahlen Sie nicht sofort. Prüfen Sie zunächst sorgfältig, was genau von Ihnen verlangt wird.